AGB

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))

Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1))

Im Krankheitsfall, Urlaub, Weiterbildung oder kurzfristiger Verhinderung kümmere ich mich um eine geeignete Vertretung für den vereinbarten Termin oder er wird im Einvernehmen verschoben.

In der Regel bin ich Mo-Fr in der Zeit von 9.00 - 17.00 Uhr telefonisch erreichbar. Sonderregelungen werden mündlich getroffen. Im Notfall ist immer der Notruf (Rettung) zu tätigen.

1.) Der Leistungskatalog wird mit der Klientin individuell vereinbart.

Folgende Leistungen werden von der Wahlhebamme angeboten:

  • Beratungsgespräch in der Schwangerschaft: 50 Euro plus Kilometergeld
  • Hebammenvisite: 80 Euro plus Kilometergeld
  • Das Kilometergeld beträgt 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer.
  • Telefon- und Materialpauschale: 20 Euro, Telefon- und Materialpauschale bei ambulanter Geburt: 30 Euro
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: 10 Euro
  • Telefonische Beratung nach Abschluss der Wochenbettvisiten: 15 Euro pro 15 Minuten
  • Akupunktur: 35 Euro im Rahmen einer Visite, 45 Euro plus Kilometergeld außerhalb einer Visite
  • Geburtsvorbereitungskurs:  200 Euro
  • Beckenboden- und Ganzkörpertraining in der Schwangerschaft (online): 80 Euro
  • Beckenbodenkurs für Frauen: 140 Euro
  • Beckenboden- und Rückbildungskurs nach der Geburt: 140 Euro
  • Paket Geburtsvorbereitungskurs + Beckenboden- und Ganzkörpertraining in der Schwangerschaft: 270 Euro
  • Paket Beckenboden-/Rückbildungskurs + Beckenboden-Einzeltherapie: 210 Euro
  • Paket Beckenboden- und Ganzkörpertraining in der Schwangerschaft + Einzeltherapie: 150 Euro
  • K-Taping Termin: 45 Euro
  • K-Taping Anlage im Rahmen einer Ordination/Visite: 20 Euro
  • Verdienstentgang*: 80 Euro
  • Vertragsbruch** (vollständige Absage einer vereinbarten Hebammenbetreuung): 240 Euro
  • telemedizinische Betreuung während der Corona-Pandemie: 30 Euro

Wurde bereits ein Kurs in dieser Schwangerschaft besucht, gibt es auf jeden weiteren Kurs 10% Ermäßigung.

Es können auch Wertgutscheine erworben werden, welche für alle von der Hebamme angebotenen Leistungen eingelöst werden können.

*Verdienstentgang: Absage von Terminen, weniger als 24h vor vereinbartem Termin; Nichtantreffen/nicht erscheinen bei vereinbartem Termin

**Vertragsbruch: vereinbarte Hebammenbetreuung im Wochenbett wird vollständig abgesagt

Vor-Ort-Kurse, bei denen die von mir beschriebenen Corona-Präventionsmaßnahmen nicht eingehalten werden können, oder die Aufgrund von Krankheit meinerseits nicht vor Ort durchgeführt werden können, werden auf Onlinekurse umgestellt. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit dieser Maßnahme einverstanden.

Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.

2.) Bezüglich der von der Wahlhebamme in Rechnung gestellten Kosten kann die Klientin von der jeweiligen Krankenkasse (Pflichtversicherung) eine Rückerstattung beantragen, wobei die Kosten der Wahlhebamme in der Regel im Ausmaß von 80 % des jeweils gültigen Tarifs der Krankenkasse rückerstattet werden. 

 

3.) Per 01. Jänner 2020 gilt bei den österreichischen Krankenkassen nachstehender Tarif:

Hebammentarife

gültig ab 01.01.2020

 

Leistung

Tarif

Strukturpauschale

Hausgeburt

 

 

Hausbesuch

€   40,00

+ € 10,00

Ordination

€   28,50

+ € 10,00

Geburtspauschale

€ 450,00

 

Geburtspauschale abgebrochen bis 2h

€   67,50

Geburtspauschale abgebrochen über 2h

€ 270,00

Geburtspauschale protrahierte Geburt

€ 360,00

Geburtspauschale, wenn Kind bei Ankunft bereits geboren

€ 225,00 

Rufbereitschaft (auch bei geplanter Hausgeburt, die aus medizinischen Gründen nicht durchfürbar war)

€ 200,00

Qualitätssicherung

€ 100,00

Zuschlag für Hebammenbeistand Sonn- und Feiertag

€     5,30

Material und Medikamente für das Wochenbett pauschal

€     9,00

Kilometergeld

€     0,42

Ambulante Geburt

 

Hausbesuch in der Schwangerschaft

€ 40,00

+ € 10,00

Ordination in der Schwangerschaft

€ 28,50

+ € 10,00

Hausbesuch Wochenbett in den ersten 5 Tagen und zwischen dem 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt

€ 40,00

+ € 10,00

Ordination Wochenbett in den ersten 5 Tagen und zwischen dem 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt

€ 28,50

+ € 10,00

Zuschlag für Hebammenbeistand Sonn- und Feiertag

€   5,30

 

Kilometergeld bei Hausbesuch

€   0,42

 

Material und Medikamente für das Wochenbett pauschal

€   9,00

 

Entlassung aus dem Krankenhaus

 

 

Hausbesuch Wochenbett in den ersten 5 Tagen und zwischen dem 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt

€ 40,00

+ € 10,00

Ordination Wochenbett in den ersten 5 Tagen und zwischen dem 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt

€ 28,50

+ € 10,00

Zuschlag für Hebammenbeistand Sonn- und Feiertag

€   5,30

 

Kilometergeld bei Hausbesuch

€   0,42

 

Material und Medikamente für das Wochenbett pauschal

€   4,50

 

 

Keine Kostenrückerstattung der Qualitätssicherung und

Strukturpauschale bei Betreuung durch Wahlhebammen

 

 

 

4.) Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:

  • Ambulante Geburt 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, 1 weiterer bei besonderen Problemen mit Begründung möglich, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
  • Entlassung aus dem Krankenhaus Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
  • Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
  • Hausgeburt / Hebammenpraxis Max. 8 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zur Geburt. Betreuung während der Geburt zu Hause / Hebammenpraxis. Täglich 1 Hausbesuch bzw. Ordination vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, 1 weiterer bei besonderen Problemen mit Begründung möglich, danach bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Ordinationen bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt

5.) Keine Rückerstattung durch die Krankenkasse bei nachstehenden Leistungen der Wahlhebamme:

  • Weitere Ordinationen oder Visiten in der Schwangerschaft und im Wochenbett
  • Therapielaser
  • Akupunktur und Moxen
  • Rückbildungs- und Geburtsvorbereitungskurse

 

Ein Preisspiegel über die Zusatzleistungen findet die Klientin auf der Webseite der Hebamme unter folgendem Link oder auf Nachfrage direkt bei der Hebamme:

 

https://hebamme-yvonne.at/preisliste

 

6.) Die Wahlhebamme hat die Klientin über untenstehende Punkte aufgeklärt:

  • Art, Wesen und Umfang der individuell zu vereinbarten Betreuung, Beratung 2 und Pflege - laut Tätigkeitsrahmen gemäß § 2 HebG - Ablauf, Ausmaß und Grenzen der Hebammenbetreuung - Empfohlene Untersuchung der Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett - Ihr Leistungsangebot
  • Beistandsleistungen der Hebamme - Tätigkeitsbereich gemäß § 2 HebG - Bei abgebrochener Hausgeburt wird die Klientin an eine Klinik übergeben und endet dadurch die sich aus § 2 Abs. 2 Ziff. 5 HebG ergebene Betreuungspflicht der Hebamme.
  • Mögliche Gefahren und schädliche Folgen der Unterlassung einer Betreuung, Beratung und Pflege durch die Klientin: - Bei erkennbaren Regelwidrigkeiten und Abweichungen im physiologischen Verlauf oder bei anamnestischen Besonderheiten bei der Mutter oder beim Kind wird an einen Arzt oder an die Klinik verwiesen. Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin.
  • Erforderliche Mitwirkung bei der Betreuung, Beratung und Pflege durch die Klientin:

       -Gesundheitsförderndes und präventives Verhalten

- Schwangerschaftsverlauf

- Geburt

- Wochenbett

- Stillen (Säuglingsernährung)

- Auskünfte über eventuelle Sorgen und Probleme sowie ungünstige Begleitumstände in Zusammenhang mit der Schwangerschaft

  • Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege

- Bei in die Klinik verlegten Geburten gilt die Leistung der Wahlhebamme als erbracht und besteht der Kostenanspruch der Wahlhebamme daher zur Gänze.

- Der Klientin wird eine schriftliche Erklärung über die Kosten der Zusatzleistungen ausgehändigt. - Beruflicher Versicherungsschutz

  • Datenschutz

Aufgrund des Hebammengesetzes ist die Wahlhebamme zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt die Gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Erklärung verarbeitet und gespeichert. Sie finden die Datenschutzbestimmungen der Wahlhebamme im nächsten Absatz.

 

Datenschutzerklärung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Diese können Sie wie folgt erreichen: Österreichische Datenschutzbehörde Wickenburggasse 8-10 1080 Wien Telefon: +43 1 52 152-25 69 E-Mail: dsb@dsb.gv.at
 
Ihre Daten werden nur im Auftrag von Ihnen oder aufgrund gesetzlicher Grundlagen an Dritte weitergegeben. Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt. Mit den Auftragsverarbeitern wurden datenschutzrechtliche Verträge geschlossen.
 
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche:
Hebamme Yvonne Schelander, Obirstraße 42/5, 9020 Klagenfurt, E-Mail: office@hebamme-yvonne.at

 

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung Dokumente mit meinen Daten per E-Mail (alle Dokumente mit Passwort versehen) an mich übermittelt werden. Beispiele hierfür sind: Rechnungen, Bestätigungen und der Behandlungsvertrag selbst. Personenbezogene sensible Daten wie Gesundheitsdaten werden niemals per E-Mail übertragen.

 

 

Die elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Wahlhebamme und Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Wahlhebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren.

 

Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Wahlhebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Wahlhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf  Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeichertem personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.

 

  • Sonstiges

– Die Einnahmen der von der Hebamme empfohlenen homöopathischen und anthroposophischen Arzneien erfolgt auf eigene Gefahr der Klientin.

– Mit untenstehender Unterschrift bestätigt die Klientin die im Rahmen des Erstgespräches erfolgten Aufklärung hinreichend verstanden zu haben. Die Klientin bestätigt mit untenstehender Unterschrift weiters, dass sie den gegenständlichen Behandlungsvertrag gelesen hat und sie auch die Möglichkeit hatte, zusätzlich Fragen zu stellen bzw. dass sie keine zusätzlichen Fragen gestellt hat. Auch bestätigt die Klientin mit untenstehender Unterschrift den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wahlhebamme zugestimmt zu haben, sodass diese somit zum Bestandteil des gegenständlichen Behandlungsvertrages geworden sind. Die gegenständliche Behandlung erfolgt ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Klientin im Rahmen des Erstgespräches zur Kenntnis gebracht worden sind. Ohne Vereinbarung der Zahlungsbedingungen für die Zusatzleistungen wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

 

Stornobedingungen

Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen Kursen können nur schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich entgegengenommen werden. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens wirksam. Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:

Stornierungen bis zum 15. Kalendertag vor Kursbeginn: kostenfrei

Stornierungen ab dem 14. Kalendertag vor Kursbeginn: 50 % des Kursbeitrages

Stornierungen am Kurstag bzw. danach: 100 % des Kursbeitrages (gilt auch im Fall vereinbarter Teilzahlungen)

Preisvorteile durch die Buchung von Kursreihen (z.B. Geburtsvorbereitung meets Beckenboden besucht und 4x Online Beckenbodentraining in der Schwangerschaft storniert) werden bei Stornierung von einzelnen Veranstaltungen rückabgewickelt.

Die Stornogebühr entfällt, wenn von der Teilnehmerin eine der Zielgruppe entsprechende Ersatzteilnehmerin nominiert wird, die die Veranstaltung besucht und den Veranstaltungsbeitrag leistet. Die ursprüngliche Teilnehmerin bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Kurse, die aufgrund der von mir beschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen, vor Ort nicht durchgeführt werden können, werden auf Onlinekurse umgestellt. Ebenso geschieht dies im Krankheitsfall meinerseits, sofern es mein Gesundheitszustand erlaubt einen Onlinekurs abzuhalten. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit dieser Maßnahme einverstanden.